Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Der Flughafen Bremen legt großen Wert auf Qualität, Verlässlichkeit und Professionalität. Dies sind die Grundbausteine unseres guten Rufes. Grundlage unserer guten Reputation ist ein hoher ethische Anspruch an uns selbst, unsere Geschäftspartner und eine gewissenhafte Unternehmensführung. Wir verpflichten uns zu offenem, transparenten und fairen Handeln im geschäftlichen Alltag.

 

In diesem Rahmen haben wir eine Meldestelle eingerichtet und setzen damit für den Flughafen Bremen die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower-Richtlinie) sowie das nationale Hinweisgeberschutzgesetz um.

Was bedeutet dies?

 

Die Meldestelle ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Hinweise über Regelverstöße und Fehlverhalten melden wollen. Sie dient dem Schutz von Personen (z.B. vor arbeitsrechtlichen Sanktionen), soweit diese im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit Informationen über (Rechts)Verstöße erlangt haben und diese melden oder offenlegen.

 

Wenn Sie einen Verstoß melden, gilt:

  • Sie entscheiden, ob Sie anonym bleiben wollen.
  • Sie müssen keine Nachteile befürchten, weil Sie eine Meldung abgeben.
  • Jeder berechtigten Meldung („an der etwas dran ist“) wird nachgegangen.
  • Sie bekommen eine Eingangsbestätigung und Rückmeldung, wenn Sie uns eine Kontaktmöglichkeit bei der Meldung übermittelt haben.
  • Ihre Daten werden von der Meldestelle, unserer Ombudsperson, streng vertraulich behandelt. Nach einer ersten Prüfung wird Ihre Meldung an unsere interne Stelle anonymisiert weitergeleitet.

 

Wenn Sie ein Fehlverhalten oder einen Regelverstoß melden wollen, können Sie dies:

 

  • Persönlich machen. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin
  • Uns eine schriftliche Meldung per Post zukommen lassen
  • Eine E-Mail senden

 

 

Kontakt:

datenschutz nord GmbH

Konsul-Smidt-Str. 88

28217 Bremen

 

Telefon:       +49 421 6966 32 349

E-Mail:         compliance@dsn-group.de

 

Bitte geben Sie dabei Folgendes an:

  • Um welches Thema geht es bei Ihrer Meldung

o   Rechtsverstoß bei Straf- und Bußgeldandrohung

o   Datenschutz

o   Umweltschutz

o   Gesundheit

o   Korruption

 

o   Den genauen Anwendungsbereich entnehmen Sie bitte § 2 HinSchG. Sie können gerne auch Hinweise zu Verstößen in anderen Bereichen abgeben.